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Kosten

Gesetzlich Versicherte
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten eine volle Übernahme der Behandlungskosten für Psychotherapie. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die behandlungsbedürftig ist. Es handelt sich um eine zuzahlungsfreie Behandlung. Eine Überweisung ist nicht notwendig, lediglich die Vorlage ihre Versichertenkarte.

Privat Versicherte
Inwieweit private Krankenversicherungen eine ambulante Psychotherapie übernehmen, ist nicht einheitlich geregelt. Manche privaten Versicherungen erstatten die Kosten, manche lehnen ab oder schränken die Leistungen für psychische Erkrankungen ein. Es ist zu empfehlen, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit der Versicherung zu halten und eine eventuellige Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Selbstzahler

Wenn eine Bezahlung durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist, oder nicht gewünscht ist, können Sie eine Psychotherapie auch selbst bezahlen. Die Abrechnung folgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird mit dem 2,3-fachen Stundensatz abgerechnet.